Elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte kommt!
Der Startschuss ist gefallen. Die ersten Versicherten der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Nordrhein-Westfalen werden zum Jahresende die elektronische Gesundheitskarte erhalten. Schrittweise folgt dann die Versorgung der restlichen Versicherten der landwirtschaftlichen Krankenkassen mit der elektronischen Gesundheitskarte.
Die Neue ist mit Bild
Äußerlich unterscheidet sich die elektronische Gesundheitskarte besonders durch das Foto des Inhabers von der alten Krankenversichertenkarte. Das Foto wird den Missbrauch der Karte deutlich erschweren.
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Diese Daten speichert die elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte speichert die Daten des Versicherten:
Europäische Krankenversicherungskarte
Auf der Rückseite ist die elektronische Gesundheitskarte mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) ausgestattet. Das ermöglicht den Versicherten die Inanspruchnahme von Leistungen in den Mitgliedstaaten der EU, den EWR-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen) sowie in Kroatien, Mazedonien und in der Schweiz.
Weitere künftige Funktionen
Weitere geplante Anwendungen sind beispielsweise die Speicherung der Notfalldaten (wie z. B. Allergien oder Vorerkrankungen des Patienten) sowie die elektronische Patientenakte, die Befunde, Therapiemaßnahmen, Impfungen usw. speichert und dem behandelnden Arzt zur Verfügung stellt. Die elektronische Gesundheitskarte ist so ausgelegt, dass auch medizinische Daten auf bzw. mit ihr vorgehalten werden können, die erforderlichen Rahmenbedingungen bestehen derzeit jedoch noch nicht.
Welchen Nutzen hat die elektronische Gesundheitskarte künftig für den Patienten?
Die Qualität der medizinischen Versorgung ist heute in hohem Maße davon abhängig, wie gut und schnell der Informationsaustausch unter den beteiligten Ärzten ist. Mit der Speicherung der Notfalldaten wird eine wichtige, manchmal lebensrettende Informationsbasis mittels der elektronischen Gesundheitskarte geschaffen. Die von der Selbstverwaltung beschlossene Arzt-zu-Arzt-Kommunikation unterstützt den schnellen und sicheren Informationsaustausch, der heute größtenteils ungesichert und mit zeitlicher Verzögerung per E-Mail oder Fax durchgeführt wird. Die neue elektronische Gesundheitskarte ermöglicht zudem den elektronischen Abgleich der Stammdaten mit der jeweiligen Krankenkasse und stellt – auch im Zusammenhang mit dem Passbild - einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch dar.
Weitere Informationen rund um die elektronische Gesundheitskarte und den Stand der bundesweiten Ausgabe finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/allgemeine-informationen-egk.html/.
Einfach und sicher, die Gesundheitskarte (Flyer als PDF)
