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Elektronischer Entgeltnachweis

Seit dem 1. Januar 2010 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Entgeltdaten ihrer Beschäftigten monatlich mit einem elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in einer besonderen Meldung an eine speichernde Stelle zu übermitteln. Die Entgeltdaten werden an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) gemeldet. Es werden erprobte und sichere Kommunikationswege genutzt.

Folgende Papierbescheinigungen werden dadurch im ersten Schritt abgelöst

  • Die Arbeitsbescheinigungen (Grundlage für die Berechnung von Arbeitslosengeld)
  • Auskünfte über Arbeitsverdienst zum Wohngeld der Wohngeldbehörde
  • Einkommensnachweise für das Elterngeld.

Die Arbeitgeber übermitteln jeden Monat in einem festgelegten Datensatz die Entgeltangaben aller Beschäftigten verschlüsselt an die ZSS. Sie ist bei der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg eingerichtet. Bei dieser Stelle werden die Daten in verschlüsselter Form gespeichert. Nur wenn der Einzelne seine Daten freigibt, können diese später entschlüsselt und abgerufen werden. Die Daten des Arbeitgebers sind elektronisch aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder systemuntersuchten Ausfüllhilfen zu übermitteln.

Arbeitgeber, die selbst kein Entgeltabrechungsprogramm im Einsatz haben oder die keine Abrechnungsstelle (z. B. Steuerbüro) beauftragen wollen, können die Ausfüllhilfen aus sv.net verwenden. sv.net steht für Sozialversicherung im Internet und ist eine Anwendung zur einfachen und gesicherten Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Krankenkassen. Die Anwendung ist für den Arbeitgeber kostenlos und steht in den Varianten sv.net/classic  (Software für PC-Installation) und sv.net/online (Internetbasierende Online-Anwendung) zur Verfügung. Das Programm sv.net/online ist eine reine Internet-Anwendung, für die nur ein Internet-Zugang und ein Standard- Browser benötigt werden, eine Installation auf dem PC ist nicht notwendig. Das Programm sv.net/classic hingegen ist eine eigenständige Anwendung für Windows-PCs, bei der alle Stammdaten und Beschäftigungszeiten der Mitarbeiter lokal auf dem PC gespeichert werden. Beide Programm-Varianten garantieren neben einer komfortablen Benutzerführung ein Höchstmaß an Sicherheit. Sämtliche Daten werden nach manueller Eingabe verschlüsselt an die zuständige Annahmestelle der Krankenkassen übermittelt.

sv.net ist jedoch kein Ersatz für klassische Entgeltabrechungsprogramme, da weder Entgelte noch Sozialversicherungs- oder Steueranteile errechnet werden. Für weitere Informationen halten die landwirtschaftlichen Krankenkassen spezielle sv.net Flyer bereit und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Der GKV-Spitzenverband stellt mit einem Datenaustauschportal umfassende und aktuelle Informationen zum elektronischen Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Leistungserbringern zur Verfügung (http://www.datenaustausch.de/).

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