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Unfallversicherung
Die Landwirtschaftliche Unfallversicherung übernimmt bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit an Stelle der Krankenkasse die Kosten für Heilbehandlung, medizinische und soziale Rehabilitation. Kann die Erwerbsfähigkeit nicht vollständig wieder hergestellt werden, gewährt die Unfallversicherung Rente nach dem Grad der festgestellten Erwerbsminderung.