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Saisonarbeit

Auch 2010 wird für fast 300.000 ausländische Saisonarbeitskräfte wieder eine Arbeitserlaubnis ausgestellt. Die Mehrzahl der Arbeitskräfte kommt aus Polen und Rumänien.  

Wenn ein deutscher Arbeitgeber ausländische Saisonarbeitskräfte beschäftigen will, muss er Besonderheiten des Sozialversicherungsrechtes beachten. Werden Saisonarbeiter aus EU-Mitgliedsstaaten eingestellt, so gilt der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer nur in einem der beiden Staaten versichert ist. Für Saisonkräfte, die weiterhin in ihrem Wohnstaat beschäftigt sind und beispielsweise während ihres Urlaubs in Deutschland arbeiten, gelten ausschließlich die Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes. Sie müssen deshalb dem deutschen Arbeitgeber einen entsprechenden Nachweis (ehemals Formblatt E 101, künftig A 1) vorlegen. Der Arbeitgeber führt daraufhin die Sozialabgaben an die Sozialversicherung des Wohnstaates ab. Liegt dieses Formblatt nicht vor, so gilt für den Arbeitnehmer deutsches Recht wie für jeden anderen Beschäftigten. Das heißt, eventuelle Leistungskosten schlagen sich auf künftige Beiträge nieder und belasten im Endeffekt den Zahler, also den Unternehmer. Das Formblatt sollte daher im eigenen Interesse immer gefordert werden. Für viele Saisonarbeitskräfte beginnt ihr Einsatz bereits im April. Je nach Betriebsstruktur werden sie oft bis zum Jahresende eingesetzt.

Für selbstständig Erwerbstätige gelten ab 1. Mai 2010 neue Regelungen (siehe Informationsblatt der Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)).

Das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt auch für Saisonkräfte, die in ihrem Herkunftsland nicht erwerbstätig sind (z. B. Hausfrauen, Rentner, Studenten). Dies beinhaltet auch die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung. Besteht Versicherungsfreiheit und die Saisonkraft verfügt über keinen Versicherungsschutz in ihrem Wohnstaat, so empfiehlt sich für die Dauer der Arbeit in Deutschland der Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Zur Gewinnung von Arbeitskräften hat der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber eine Internetplattform eingerichtet. Über die Adresse http://www.saisonarbeit-in-deutschland.de erhalten Landwirte die Möglichkeit, ihren Betrieb einfach, schnell und kostengünstig in der jeweiligen Landessprache interessierten Saisonarbeitskräften vorzustellen. So kann ein Betriebsprofil erstellt werden. Ein Faltblatt mit weiteren Hinweisen gibt es unter http://www.sind-gmbh.de > Downloads.

In einem Informationsblatt des BMAS und des BMELV können ebenfalls Informationen abgerufen werden. Weiteres zu diesem Thema ist bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland unter http://www.dvka.de zu finden. Darüber hinaus stehen auch auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit (http://www.arbeitsagentur.de) Informationen zur Verfügung.

Hinweise in polnisch, bulgarisch und rumänisch sind in den folgenden Pdfs zusammengestellt:

pdf Rumänische Version, Forţe de muncă sezonieră din România (RO) pdf Bulgarische Version, Сезонни работници от България (BG) pdf Ergänzung, Zasady ubezpieczeń polskich pracowników sezonowych (PL) pdf Polnische Version, Zasady ubezpieczeń polskich pracowników sezonowych (PL)

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