Und das ändert sich 2012 bei der Rente
Erhöhung der Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze steigt ab 2012 für die Jahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise von 65 auf 67 Jahre - siehe Tabelle. Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen.
Langjährig Versicherte
Wer eine Wartezeit von 35 Jahren zurückgelegt hat, kann dennoch bereits ab dem 65. Lebensjahr die neue vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte erhalten. Auf diese Wartezeit werden nicht nur Beitragszeiten in der Alterssicherung der Landwirte angerechnet, sondern z. B. auch Pflichtbeitragszeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Witwen- bzw. Witwerrente
Eine Witwen- bzw. Witwerrente wurde bisher erst ab dem 45. Lebensjahr gezahlt, sofern kein minderjähriges Kind erzogen wurde oder keine Erwerbsminderung vorlag. Diese Grenze wird nun bis zum Jahr 2029, ebenfalls stufenweise und abhängig vom Todesjahr des Versicherten, auf das 47. Lebensjahr angehoben.
Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes
Bisher wurde für Renten wegen Erwerbsminderung bei Beginn der Rente vor der Vollendung des 63. Lebensjahres ein Abschlag angerechnet. Für jeden Monat werden 0,3 Prozent abgezogen, höchstens jedoch 10,8 Prozent. Diese Altersgrenze wird nun ebenfalls stufenweise um zwei Jahre auf das 65. Lebensjahr angehoben. Für langjährig Versicherte bleibt das 63. Lebensjahr allerdings weiterhin maßgebend.
Beratung bei der Alterskasse
Für den Bezug einer Rente bestehen noch weitere Anspruchsvoraussetzungen wie zum Beispiel die Abgabe des Betriebs. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Alterskasse beraten Sie hierzu gern.