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Pflegezeitgesetz
Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Die vollständige Fassung, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, finden Sie hier.