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SGB VII
Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist die Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Es trat am 1. Januar 1997 in Kraft.
Das SGB VII enthält Regelungen zur Verhütung und zur finanziellen Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation von Versicherten und zur Organisation der Unfallversicherungsträger.
Es bestimmt auch, unter welchen Voraussetzungen Unternehmer, Kollegen oder Dritte für Arbeitsunfälle haften und ist zudem die Ermächtigungsgrundlage für die Berufskrankheiten-Verordnung und die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung.
Das vollständige SGB VII, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, finden Sie hier.