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Internationale Kooperationen
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Internationale Kooperationen

Laut Paragraf 143e Sozialgesetzbuch VII ist es eine Aufgabe des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die gesamte LSV gegenüber nationalen und internationalen Institutionen zu vertreten. Aufgrund dieses Auftrages ist der Spitzenverband an mehreren internationalen Kooperationen beteiligt.

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