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Persönliche Schutzausrüstung
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Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung kann den Träger vor Verletzungen und Gesundheitsschäden schützen. Im Bereich der Land-, Forstwirtschaft und dem Gartenbau sind folgende persönliche Schutzausrüstungen geeignet und erforderlich

  • Kopfschutz: z. B. Schutzhelm, wenn durch herabfallende bzw. umfallende Gegenstände mit Kopfverletzung zu rechnen ist, z. B. Baumfällarbeiten oder bei Bauarbeiten mit Kranbetrieb
  • Augenschutz: z. B. Schutzbrillen wenn die Augen durch wegfliegende oder spritzende Teile gefährdet sind, z. B. bei Schleifarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge, Arbeiten mit Säuren oder Schweißarbeiten
  • Gehörschutz: Lärm kann zu irreversiblen Gehörschäden führen. Gehörschutz kann die Einwirkung des Lärms verringern und eine Gehörschädigung vermeiden. Erforderlich ist Gehörschutz beim Umgang mit lauten Maschinen: z. B. Motorsägen oder auch in lauter Umgebung, z. B. im Schweinestall.
  • Atemschutz: Mit Atemschutz können aus der Atemluft gesundheitsgefährdende Stoffe herausgefiltert werden. Atemschutz kann z. B. bei Pflanzenschutzarbeiten, Schleifarbeiten und Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Stoffen erforderlich sein.
  • Handschutz: Schutzhandschuhe können z.B. vor mechanischen oder chemischen Gefährdungen der Haut schützen. Erforderlich sind sie z. B. beim Anmischen von Spritzbrühe oder mechanischen Gefährdungen, z. B. der Waldarbeit.
  • Fußschutz: Sicherheitsschuhe mit Zehenkappen schützen den Fuß vor herabfallenden Gegenständen oder Quetschgefahren, sofern sie eine durchtrittssichere Sohle haben, auch vor Gegenständen, in die man hineintreten kann. Erforderlich sind Sicherheitsschuhe im Bereich der Land- und Forstwirtschaft generell.

 

Ein hoher Anteil der Arbeitsunfälle kann durch richtige persönliche Schutzausrüstung verhindert bzw. ihre Auswirkung stark verringert werden. Ebenso werden Gesundheitsgefährdungen erheblich verringert. Weitere Informationen finden sich in der VSG 1.1 § 14 Abs. 1.

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