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Sicherheitsfachkraft
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Sicherheitsfachkraft

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind wichtige Funktionsträger im betrieblichen Ar­beitsschutzsystem. Ihre Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom 1. Dezember 1970 beschrieben. Das ASiG definiert die Bereitstellung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit als die von fachlichen Beratern. Sie haben dem Arbeitgeber bei der Ausübung seiner gesetzlichen Arbeitsschutzpflicht zu unterstützen. Hierzu ist neben einer in den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften (z. B. in der VSG 1.2) weiter präzesierten beruflichen Qualifikation zur sicherheitstechnischen Fachkunde die erfolgreiche Teilnahme in einem staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang oder staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungslehrgang notwendig.


Fachkräfte für Arbeitssicherheit für landwirtschaftliche Unternehmen werden z. B. an der Technischen Akademie Altenstein ausgebildet. Die Ausbildung umfasst vier Prä­sensphasen mit einer Dauer von 1 Woche und eine Präsensphase mit einer Dauer von 14 Tagen.

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