Fort- und Weiterbildung
Die Aus- und Fortbildung des Unternehmers und des Beschäftigten im Betrieb ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass ein Betrieb am technischen und sozialen Fortschritt der Gesellschaft teilnimmt. Fortbildung ist eine Chance zur Weiterentwicklung. Im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes werden unterschiedliche Fortbildungen angeboten, zum Beispiel Motorsägenschulung, oder gefördert, zum Beispiel Erste Hilfe. Unternehmen mit Arbeitnehmern haben gegenüber Familienbetrieben zusätzliche Verpflichtungen.
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2 müssen sie eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Betriebe sicherstellen: alle land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer müssen - auch wenn sie nur eine Vollzeitarbeitskraft oder Saisonarbeitskräfte beschäftigen bzw. ein Ausbildungsbetrieb sind - grundsätzlich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt schriftlich bestellen, die sie in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beraten. Die Kosten dafür hat der Unternehmer zu tragen. Wenn die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten im Betrieb weniger als 16 (Gartenbau 41) beträgt, bietet sich dem Unternehmer eine sinnvolle Alternative - das LUV-Modell. Das heißt, der Unternehmer kann von der Bestellung einer Sicherheitsfachkraft und einem Arbeitsmediziner absehen, wenn er an Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft im Rahmen des Unternehmermodells teilnimmt.