Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
-Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)-
Die Gesetzeslage im Geräte- und Produktsicherheitsrechts hat sich zum 1. Dezember 2011 verändert. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates den "Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts" beschlossen und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit tritt dieses Gesetz am 1. Dezember 2011 in Kraft und löst das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab. Das ProdSG enthält gegenüber dem GPSG insbesondere folgende Änderungen:
- Das Gesetz erstreckt sich auf das Bereitstellen von Produkten auf dem Markt, deren Ausstellung oder erstmaliger Verwendung. Die Bereitstellung ersetzt dabei ohne inhaltliche Änderung den bisherigen Oberbegriff des Inverkehrbringens. • Der Produktbegriff wurde neu gefasst. Produkte im Sinne des ProdSG sind: "Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind".
- Verbraucherprodukte bilden eine "Sondergruppe" im Rahmen der vom ProdSG erfassten Produkte, mit zusätzlichen speziellen Anforderungen.
- Der Begriff "Technische Arbeitsmittel" ist im ProdSG entfallen und es kommt bei den erfassten Produkten auch nicht mehr auf deren "Verwendungsfertigkeit" an. Insofern werden im Nicht-Verbraucher-Bereich (B to B) jetzt auch die noch nicht verwendungsfertigen Produkte erfasst, auch im Gebrauchtproduktbereich.
- Das ProdSG ist mit dem neuen Anwendungsbereich ein "Auffanggesetz" für alle Produkte, die nicht spezialgesetzlich geregelt werden.
- Der Begriff der "wesentlichen Veränderung" ist im ProdSG entfallen, jedoch weist der Gesetzgeber in seiner Begründung zum Gesetz darauf hin, das "wesentlich veränderte Produkte" nach wie vor als neue Produkte anzusehen sind. So behält das Interpretationspapier des BMAS und der Länder "Wesentliche Veränderung von Maschinen" auch weiterhin seine Gültigkeit, wird aber voraussichtlich überarbeitet und der neuen Gesetzeslage angepasst.
- Die Bestimmungen zum GS-Zeichen werden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Überwachung seiner berechtigten Verwendung auf Produkten strenger gefasst und ergänzt.
Das neue Gesetz dient insbesondere der Anpassung der bestehenden Marktüberwachungs-bestimmungen an die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 "Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten".
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)Interpretationspapier "Wesentliche Änderungen von Maschinen"