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Studenten

Für pflichtversicherte Studenten gilt als beitragspflichtige Einnahme der monatliche Bedarfssatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Als Beitragssatz gelten 7 Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung, der ab 1. Januar 2011 15,5 Prozent beträgt.

Ab Beginn des Sommersemesters 2011 beträgt der Beitrag zur Krankenversicherung 64,77 Euro (Pflegeversicherung 11,64 Euro; für kinderlose Studenten, die das 23. Lebensjahr vollendet haben 13,13 Euro).

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