Praktikanten
Die Art des mit einem Praktikum verbundenen Krankenversicherungsverhältnisses ist davon abhängig, ob das Praktikum in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und ob der Praktikant während dieser Zeit ein Entgelt erhält.
Folgende Fallgestaltungen sind möglich:
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Personenkreis |
KV |
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Vorgeschriebenes Vorpraktikum, ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben |
Versicherung als Praktikant bzw. Familienversicherung (vorrangig) |
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Vorgeschriebenes Vorpraktikum, mit Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben |
Versicherung als Arbeitnehmer |
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Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, mit oder ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, eingeschrieben |
Versicherung als Student bzw. Familienversicherung (vorrangig) |
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Vorgeschriebenes Nachpraktikum, ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben |
Versicherung als Praktikant bzw.Familienversicherung (vorrangig) |
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Vorgeschriebenes Nachpraktikum, mit Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben |
Versicherung als Arbeitnehmer |
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Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum, ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben |
Familienversicherung oder Freiwillige Versicherung |
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Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum, mit Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben |
Versicherung als Arbeitnehmer |
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Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch Studium in Anspruch genommen, Höhe des Arbeitsentgelts unbedeutend, eingeschrieben |
Versicherung als Student bzw.Familienversicherung (vorrangig) |
Soweit eine Versicherung als Praktikant entsteht, kann dieser erklären, daß die Mitgliedschaft von der LKK durchgeführt wird, sofern er ihr vor Beginn des Studiums zuletzt als Mitglied oder Familienversicherter angehört hat.