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Krankenversicherung für die ganze Familie
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Praktikanten

Die Art des mit einem Praktikum verbundenen Krankenversicherungsverhältnisses ist davon abhängig, ob das Praktikum in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und ob der Praktikant während dieser Zeit ein Entgelt erhält.

Folgende Fallgestaltungen sind möglich:

Personenkreis

KV

Vorgeschriebenes Vorpraktikum, ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben

Versicherung als Praktikant bzw. Familienversicherung (vorrangig)

Vorgeschriebenes Vorpraktikum, mit Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben

Versicherung als Arbeitnehmer

Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, mit oder ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, eingeschrieben

Versicherung als Student bzw. Familienversicherung (vorrangig)

Vorgeschriebenes Nachpraktikum, ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben

Versicherung als Praktikant bzw.Familienversicherung (vorrangig)

Vorgeschriebenes Nachpraktikum, mit Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben

Versicherung als Arbeitnehmer

Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum, ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben

Familienversicherung oder Freiwillige Versicherung

Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum, mit Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben

Versicherung als Arbeitnehmer

Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch Studium in Anspruch genommen, Höhe des Arbeitsentgelts unbedeutend, eingeschrieben

Versicherung als Student bzw.Familienversicherung (vorrangig)

Soweit eine Versicherung als Praktikant entsteht, kann dieser erklären, daß die Mitgliedschaft von der LKK durchgeführt wird, sofern er ihr vor Beginn des Studiums zuletzt als Mitglied oder Familienversicherter angehört hat.

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