Sie sind hier:
Mitgliedschaft/Beitrag
Alterskasse
Wer ist versichert?
Versicherungsfreiheit
Kraft Gesetzes versicherungsfrei sind
- Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet oder die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben,
- Personen, die bei Beginn der Versicherung die fünfjährige Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr erfüllen können,
- Landwirte, die eine nach Landesrecht zuständige Stelle zum Verkauf oder zur Verpachtung der Eigentumsflächen ihres Unternehmens ermächtigt haben und deshalb nur eine Rente in halber Höhe beziehen,
- Landwirte, die nur aus der Unternehmensführung des von mehreren Personen betriebenen landwirtschaftlichen Unternehmens ausgeschieden sind und deshalb eine Rente beziehen,
- selbstständig tätige Landwirte, die am 31. Dezember 1994 in den neuen Bundesländern in dieser Tätigkeit in der Deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig waren, solange sie in der Deutschen Rentenversicherung als Landwirt versicherungspflichtig sind.