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Ehegatten von Landwirten

Versicherungspflichtig ist auch der Ehegatte eines Landwirts, es sei denn, die Ehegatten leben dauernd getrennt oder der Ehegatte des Landwirts ist voll erwerbsgemindert (die volle Erwerbsminderung muss jedoch unabhängig von der Arbeitsmarktlage bestehen). Unerheblich ist, ob der Ehegatte im Unternehmen mitarbeitet oder am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt ist.

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