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Sozialversicherung für den Gartenbau
Zusatzversicherung
Die Geldleistungen (Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten) werden für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner sowie für die im Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag nach gesetzlich festgesetzten Jahresarbeitsverdiensten berechnet. Für landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Ehepartner beträgt dieser seit 1. Juli 2011 11.201,81 Euro. Dabei ist berücksichtigt, dass den Unternehmern auch nach einem schweren Unfall noch Einkünfte aus der Landwirtschaft verbleiben. In vielen Fällen kann der Einkommensverlust nach einem Arbeitsunfall aber durch die vergleichsweise geringen Geldleistungen nicht ausgeglichen werden. Auf freiwilliger Basis kann deshalb ein höherer Jahresarbeitsverdienst zusätzlich versichert werden.