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Freiwillige Versicherung
Sie sind hier: Mitgliedschaft/Beitrag Berufsgenossenschaft Wer wird versichert?

Freiwillige Versicherung

Auf Antrag können sich bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft freiwillig versichern:

  • Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten einer nicht gewerbsmäßig betriebenen Imkerei (das heißt ein Unternehmen mit nicht mehr als 25 Bienenvölker)

  • Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen  Organisationen, für die die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nach Paragraf 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII zuständig sind (zum Beispiel Naturschutzvereine).

Nähere Auskünfte erteilt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

 

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