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Mitgliedschaft/Beitrag
Berufsgenossenschaft
Wer wird versichert?
Freiwillige Versicherung
Auf Antrag können sich bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft freiwillig versichern:
- Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten einer nicht gewerbsmäßig betriebenen Imkerei (das heißt ein Unternehmen mit nicht mehr als 25 Bienenvölker)
- Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen, für die die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nach Paragraf 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII zuständig sind (zum Beispiel Naturschutzvereine).
Nähere Auskünfte erteilt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.