Arzneimittel/pharmazeutische Unternehmen
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV) durch die gesetzliche Aufgabenzuweisung in § 34 Abs. 3 Nr. 3 KVLG 1989 abweichend von § 130a Abs. 8 SGB V und § 78 AMG für den Abschluss von verbindlichen Verträgen für alle LKKen mit pharmazeutischen Unternehmern zuständig.
Durch den neugeschaffenen § 69 Abs. 2 SGB V hat der Gesetzgeber für Rabattverträge eine Ausschreibungspflicht nach dem Kartellvergaberecht normiert. Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist der LSV-SpV bereits im Jahre 2009 nachgekommen, in dem er gemeinsam mit anderen Krankenkassen unter der Federführung von spectrum K eine wirkstoffbezogene Ausschreibung realisiert hat.
Erste Generika Ausschreibung für 52 Wirkstoffe
Die Ausschreibung wurde am 28. Juli 2009 gestartet (vgl. EU-Amtsblatt Az. 2009/S 142-207880). An dem Vergabeverfahren haben sich 80 Krankenkassen beteiligt. Die Ausschreibung umfasst ein Auftragsvolumen für ca. 7,3 Millionen Versicherte. Vertragsgegenstand sind insgesamt 52 Wirkstoffe in 79 Fachlosen. Bei der Wirkstoffauswahl wurden viele Indikationsgebiete berücksichtigt, zum Beispiel Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Erkrankungen des Bewegungsapparats, Störungen des Zentralen Nervensystems, Stoffwechselstörungen, Infektionskrankheiten. Um eine Konstanz in der Arzneimittelversorgung der Versicherten zu gewährleisten, wurden zudem lediglich Substanzen in die Ausschreibung aufgenommen, die therapeutisch sinnvoll und unkritisch sind.
Alle Arzneimittel, für die der LSV-SpV neue Rabattverträge vereinbart hat, sind für ihre Versicherten zuzahlungsbefreit. Des Weiteren ist durch einen Mehrfachzuschlag (bis zu 4 Bieter pro Los) garantiert, dass die ärztliche Therapiefreiheit trotz Ausschreibung nicht eingeschränkt wird. Lange Laufzeiten unserer Verträge garantieren zudem, dass der Versicherte nicht unnötig oft auf ein neues Präparat eingestellt werden muss. Ingesamt ist daher die seitens des LSV-SpV durchgeführte Ausschreibung besonders versichertenfreundlich.
Aus Gründen des Mittelstandschutzes kam für den LSV-SpV von Anfang an nur eine wirkstoffbezogene Arzneimittelausschreibung mit Staffelrabatten in Betracht. Hierdurch wollten wir insbesondere den Interessen des pharmazeutischen Mittelstandes Rechnung tragen. Die Staffelrabatte ermöglichen den Bietern die Preise abhängig von der Liefermenge innerhalb der Ausschreibung sachgerecht zu kalkulieren (keine Aufbürdung eines vergaberechtlich unzumutbaren Wagnisses).
Gleichzeitig haben wir uns im Interesse unserer Versicherten um eine besonders kostengünstige Umsetzung der §§ 130a Abs. 8 SGB V, 97 ff. GWB bemüht:
- Die Verwaltungskosten wurden durch die gemeinsame Umsetzung mit anderen Krankenkassen auf einen Bruchteil dessen, was eine eigene Ausschreibung gekostet hätte, gesenkt.
- Durch die große Nachfragemacht konnten vergleichsweise kostengünstigere Preise erzielt werden.
Vertragsstart ist der 1. März 2010. Die rechtliche Konformität der Ausschreibung mit den §§ 97 ff. GWB wurde auch gerichtlich bestätigt, so dass einer rechtzeitigen Umsetzung der Verträge nichts im Wege steht. Die Ausschreibungen werden weitere erhebliche Einsparungen generieren, die den Versicherten der landwirtschaftlichen Krankenkassen zu Gute kommen werden.
Weitere Ausschreibungen werden folgen
Von der Wirtschaftlichkeit der Ausschreibungen überzeugt, wird der LSV-SpV weitere Ausschreibungen realisieren. Die Veröffentlichung erfolgt immer über das EU-Amtsblatt.