Abrechnungsverfahren für Hilfsmittelerbringer
Die Leistungserbringer im Bereich der Heil- und Hilfsmittel sowie die weiteren nicht-ärztlichen Leistungserbringer sind gemäß § 302 Abs. 1 SGB V verpflichtet, den Krankenkassen die Abrechnungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln.
Wichtig für eine reibungslose Abrechnung ist die Verwendung eines Institutionskennzeichens (IK). Sollten Sie noch nicht über ein IK verfügen, beantragen Sie dieses bitte bei der
Sammel- & Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstr. 111
53757 St. Augustin
http://www.arge-ik.de/
Durch eine Anmeldung zum Datenaustausch bei einer anderen Krankenkasse ist eine gesonderte Anmeldung bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen nicht mehr erforderlich.
Die elektronischen Daten für die landwirtschaftlichen Krankenkassen müssen übermittelt werden an
T-Systems ITS GmbH, Computing & Desktop Services
Fasanenweg 11
70771 Leinfelden – Echterdingen
IK: 109989162,
E-Mail: dav01@b2b.mailorbit.de
Hotline: 0800/3324785
Die Daten auf Datenträgern müssen übermittelt werden an
T-Systems ITS GmbH, Datenannahme- und Verteilstelle
DAV
Postfach 501160
70341 Stuttgart
Entschlüsselungsbefugte Datenannahme- und Verteilstelle ist die
BITMARCK Service GmbH
Postfach 10 04 53
45004 Essen
IK: 102109128
Das heißt für die Datenübermittlung ist im Feld „Empfänger_Nutzer" des Auftragssatzes das IK 102109128 der Bitmarck Service GmbH einzutragen, da nur diese Stelle Ihre Daten entschlüsseln kann.
Ein Testverfahren vor der erstmaligen Übermittlung elektronischer Echtdaten ist nicht vorgesehen.
Alle Papierunterlagen sind direkt an die jeweils zuständige landwirtschaftliche Krankenkasse zu übermitteln.
Es ist zu beachten, dass bei der Erstellung der Abrechnungen die jeweils aktuelle Fassung unserer Kostenträgerdatei zugrunde gelegt wird (zu beziehen unter http://www.gkv-datenaustausch.de/Leistungserbringer_Sole_Kotr.gkvnet).