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Richtlinien

In der Heilmittel-Richtlinie sind alle Heilmittel verzeichnet, welche die Vertragsärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen können. Die Entscheidung, welche Heilmittel in die Richtlinie aufgenommen werden, trifft der Gemeinsame Bundesausschuss nach eingehender Prüfung. Heilmittel, die nicht dieser Richtlinie entsprechen, können grundsätzlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

in der Fassung vom 20. Januar 2011 / mit Änderung vom 19. Mai 2011, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2011; Nr. 96 (S. 2247), in Kraft getreten am 1. Juli 2011, mit Anlage Nicht verordnungsfähige Heilmittel

Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen (zweiter Teil der Heilmittel-Richtlinie)

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des Beschlusses über die Neufassung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie / HeilM-RL) vom 20. Januar 2011

Tragende Gründe zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie

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