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Krankenversicherungsschutz - auch im Urlaub
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Krankenversicherung bei Auslandsreisen

Damit man den Urlaub auch entspannt genießen kann, sollte man an Einiges denken. Bei Reisen in das Ausland ist zuvor abzuklären, ob Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis benötigt werden. Sind diese auch noch gültig? Ist ein Visum für das Reiseland erforderlich? Haben Sie die Urlaubsadresse hinterlassen, damit Sie im Notfall auch für Verwandte oder Freunde errreichbar sind?

Unbedingt zu überprüfen ist auch der Krankenversicherungsschutz. Auf der Rückseite der neuen Versichertenkarte mit dem Bild des Versicherungsnehmers ist automatisch die europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) aufgedruckt. Mit dieser Karte erhalten gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen. Wer noch die "alte" Karte besitzt, muss eine Anspruchsberechtigung bei der LKK anfordern. Weitere Details zu den Leistungen der LKK bei Auslandsreisen können Sie in dem Flyer Krankenversicherung bei Auslandsreisen" einsehen.

Ganz wichtig: Auch an den Rücktransport in einem eventuellen Krankheitsfall denken! Der Krankenrücktransport in Ihre Heimat ist über die gesetzliche Krankenkasse nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt ratsam - auch und gerade für Staaten, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie Andorra, Monaco, San Marino, USA. Hier werden auch die Kosten für eventuell ärztlich notwendig werdende Behandlungen von den Kassen nicht übernommen.

Rechtzeitig vor Reisebeginn sollte auch der eigene Impfschutz gecheckt werden. Haben Sie einen Impfschutz gegen Polio, Diphterie, Tetanus? Bei Reisen in das Ausland sollte man sich unbedingt vorher informieren, welche zusätzlichen Impfungen für das Reiseland empfohlen werden.

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