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Beihilfe

Witwen oder Witwer von verstorbenen Versicherten erhalten - wenn der Tod nicht Folge des Versicherungsfalles war - eine einmalige Beihilfe in Höhe von 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes, sofern der Versicherte Schwerverletzter war. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Vollwaisen Anspruch auf diese Beihilfe. In besonderen Fällen kann anstelle der einmaligen Beihilfe eine laufende Beihilfe gezahlt werden. Nähere Auskünfte erteilt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

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