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Leistungen
Todesfall
Witwenrente
Vollendung des 45. Lebensjahres
Ein Lebensjahr ist vollendet mit Ablauf des Kalendertages vor dem jeweiligen Geburtstag. Ein am Ersten eines Monats geborener hinterbliebener Ehegatte kann deshalb schon – wenn zu diesem Zeitpunkt auch die anderen Leistungsvoraussetzungen vorliegen – eine Rente bereits vom Beginn des Monats an erhalten, in den der 45. Geburtstag fällt.