Unfallversicherung
Die "ehrenamtlichen" Pflegepersonen sind während ihrer Pflegetätigkeit auch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die unfallversicherte Tätigkeit einer ehrenamtlichen Pflegeperson umfasst die Pflegetätigkeiten im Bereich der Körperpflege und - soweit diese Tätigkeiten überwiegend dem Pflegebedürftigen zugute kommen - auch die Pflegetätigkeiten in den Bereichen der Mobilität, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Weitere Voraussetzungen für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung sind, dass die Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig und in häuslicher Umgebung durchgeführt wird. Dieser Unfallversicherungsschutz ist für die Pflegepersonen kostenlos. Welcher Unfallversicherungsträger im Einzelfall zuständig ist, kann bei der landwirtschaftlichen Pflegekasse erfragt werden.