Kurzzeitpflege
Diese Leistung kommt insbesondere im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder bei Krisensituationen in Betracht, in denen eine häusliche Pflege nicht oder noch nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Als Leistungen werden die pflegebedingten Aufwendungen, die Kosten der sozialen Betreuung und die medizinische Behandlungspflege übernommen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für höchstens vier Wochen und maximal bis 1.510 Euro (ab Januar 2012: 1.550 Euro) je Kalenderjahr.
Ferner haben Kinder unter 18 Jahren einen Anspruch auf "Kinderkurzzeitpflege" in geeigneten Pflegeeinrichtungen. Der Anspruch auf Leistung der Pflegeversicherung besteht aber nur für zu Hause gepflegte Kinder und nicht für Kinder, die in Einrichtungen wohnen und gegebenenfalls für die Kurzzeitpflege in der Einrichtung verbleiben.