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Keine Anrechnung von Pflegegeld auf andere Sozialleitungen

Wenn der Pflegebedürftige sein Pflegegeld, das er von seiner landwirtschaftlichen Pflegekasse erhält, ganz oder teilweise an die ehrenamtliche Pflegeperson weitergibt, so wird dieses Geld von der landwirtschaftlichen Krankenkasse weder bei den Einnahmen zum Lebensunterhalt noch beim Gesamteinkommen der Pflegeperson angerechnet. Dies ist im Krankenversicherungsrecht bei der Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen, aber auch bei der - weiteren - Durchführung der beitragsfreien Familienversicherung von Bedeutung.

Sofern Pflegepersonen höhere Beträge für Ihre Pflegetätigkeit vom Pflegebedürftigen erhalten, sollte unbedingt mit der Pflegekasse gesprochen werden.

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