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Sie sind hier: Leistungen Pflege Wer kann Leistungen bekommen?

Wer ist pflegebedürftig?

Personen können Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer (voraussichtlich für mindestens sechs Monate) in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Verrichtungen in diesem Sinne sind im Bereich der

  • Körperpflege
    Das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung,
  • Ernährung
    Das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,
  • Mobilität
    Das selbständige Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
  • Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen
    Bei der Feststellung des Zeitaufwandes ist ein Zeitaufwand für erforderliche verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen zu berücksichtigen; dies gilt auch dann, wenn der Hilfebedarf zu Leistungen der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) führt. Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behandlungspflege, bei denen der behandlungspflegerische Hilfebedarf untrennbarer Bestandteil einer Verrichtung der Grundpflege und/oder hauswirtschaftlichen Versorgung ist oder mit einer solchen Verrichtung notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht.
  • hauswirtschaftliche Versorgung
    Das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen

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