erteilen Ihnen die Mitarbeiter Ihrer landwirtschaftlichen Sozialversicherung:
Schleswig-Holstein
Niedersachsen-Bremen
Mittel- und Ostdeutschland
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Nordrhein-Westfalen
Baden-Württemberg
Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben
Franken und Oberbayern
Sozialversicherung für den Gartenbau
Grundsätze zur Beurteilung der Erforderlichkeit
Der Voraussetzung der Erforderlichkeit kommt ein besonderer Stellenwert bei der Entscheidung zu, ob und in welchem Umfang Betriebs- und Haushaltshilfe geleistet wird. Die Feststellung der Erforderlichkeit umfasst auch die Entscheidung des LSV-Trägers, in welcher Form die Leistungen erbracht werden.
Der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hat die einheitliche Erbringung der Betriebs- und Haushaltshilfe durch Grundsätze zur Beurteilung der Erforderlichkeit sicherzustellen. Diese Grundsätze sind für alle LSV-Träger verbindlich.