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Aufgabe der Betriebs- und Haushaltshilfe

Für landwirtschaftliche Unternehmer ist es unerlässlich, dass bei ihrem Ausfall das Unternehmen weiterläuft. Mit der Stellung einer Ersatzkraft oder der Kostenübernahme für eine selbst beschaffte Ersatzkraft (Betriebshilfe) wird, soweit möglich, die Weiterführung des landwirtschaftlichen Unternehmens und damit die Erhaltung der Einkommensgrundlage sichergestellt. Wenn der Haushalt so eng mit dem Betrieb verknüpft ist, dass er dem landwirtschaftlichen Unternehmen wesentlich dient, kann auch Haushaltshilfe zur Aufrechterhaltung des Betriebes erbracht werden (betriebsbezogene Haushaltshilfe).

Die landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) und die landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) erbringen je nach Zuständigkeit Betriebs- und Haushaltshilfe.


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