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Leistungen
Arbeitsunfall/Berufskrankheit
Leistungen bei Tod
Im Todesfall zahlt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Sterbegeld und gegebenenfalls Überführungskosten sowie Hinterbliebenenrenten.
Ist der Tod bei Schwerverletzten (ab einer MdE von 50 Prozent), die eine Rente bezogen haben, nicht ursächlich auf den Versicherungsfall zurückzuführen, kommt auch Beihilfe in Betracht.