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Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Solange Versicherte aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in erheblichem Umfang der Hilfe anderer bedürfen, gewährt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Die Höhe des Pflegegeldes wird unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe im Einzelfall durch die Berufsgenossenschaft festgesetzt. Statt eines Pflegegeldes übernimmt sie im Bedarfsfall und auf Antrag auch die Kosten für eine Pflegerin, einen Pfleger oder ambulante Pflegedienste (Hauspflege), gegebenenfalls auch für die Unterbringung und Verpflegung in einem Pflegeheim (Heimpflege).

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