Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Nach einem Arbeitsunfall oder im Falle einer Berufskrankheit ergreift die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft alle geeigneten Maßnahmen, um den Arbeitsplatz in der Landwirtschaft zu erhalten. Ist das auf Grund der Unfallfolgen nicht möglich, wird frühzeitig und dauerhaft auch in andere Bereiche des Erwerbslebens wiedereingegliedert. Die Versicherten werden hierbei aktiv unterstützt. Dabei sind ihre Neigungen und Fähigkeiten zu berücksichtigen.
Schon während einer stationären Behandlung beraten Berufshelfer der Berufsgenossenschaften die Versicherten ausführlich über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sollte eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht möglich sein, leistet die Berufsgenossenschaft umfangreiche Hilfe. Diese kann gegebenenfalls auch Aus- und Weiterbildung und in manchen Fällen auch Umschulungsmaßnahmen umfassen.