Arbeitsunfall
Versichert sind alle betrieblichen Tätigkeiten. Dazu gehören auch die im Interesse des Betriebes zurückzulegenden Wege (zum Beispiel Abholung von Düngemitteln , Weg zur Ernte - so genannte Betriebswege), nicht aber Tätigkeiten, die ausschließlich privaten Zwecken dienen.
Versichert ist auch das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Verwahren, Befördern, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgeräts oder einer Schutzausrüstung sowie deren Erstbeschaffung, wenn diese auf Veranlassung des Unternehmers erfolgt.
Versichert ist darüber hinaus das Zurücklegen des unmittelbaren Weges von und zur Arbeitsstätte (zum Beispiel der Weg des an einem anderen Ort wohnenden Arbeitnehmers zum Betrieb). Der Versicherungsschutz bleibt auch dann bestehen, wenn der Versicherte diesen unmittelbaren Weg verlässt, um ein Kind wegen beruflicher Tätigkeit betreuen zu lassen. Der Versicherungsschutz entfällt aber für die Zeit der Unterbrechung des Weges, zum Beispiel wenn der Versicherte private Einkäufe erledigt.