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Zuzahlung für Zahnersatz
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Zahnersatz

Zum Zahnersatz zählen z.B. Kronen und Brücken (festsitzender Zahnersatz) sowie Prothesen (herausnehmbarer Zahnersatz). Die LKK zahlt zur Versorgung mit Zahnersatz einen Festzuschuss. Der Festzuschuss orientiert sich am Befund (z.B. zerstörter Zahn oder fehlende Zähne) und nicht mehr wie früher an der gewählten Versorgung. Auch werden sogenannte Suprakonstruktionen (Zahnersatz auf Implantaten) bezuschusst.

Vorteil für die Versicherten: Sie können sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform entscheiden, ohne dass der Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung verloren geht. Allerdings: Mehrkosten für aufwändige und teure Versorgungsformen gehen zu Lasten der Patienten. Über weitere Einzelheiten beraten wir Sie gern.

Wie bisher auch werden die eigenen Bemühungen des Versicherten zur Gesunderhaltung der Zähne honoriert. So erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, wenn der Versicherte während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung seine Zähne regelmäßig gepflegt hat  und einmal in jedem Kalenderjahr zahnärztlich untersucht wurde. Können diese Untersuchungen sogar für die letzten zehn Kalenderjahre nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss um weitere 10 Prozent.

Härtefallregelungen sind ebenfalls vorgesehen. So erhalten Versicherte, die unzumutbar belastet sind, Beträge bis zur Höhe des doppelten Festzuschusses bzw. in bestimmten Fällen bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.

Die Zahlung des Festzuschusses erfolgt erst, wenn die auslösenden Befunde mit Zahnersatz versorgt sind, d.h. die Abrechnung erfolgt erst nach dem Abschluss der jeweiligen Behandlung.

Falls Versicherte der Auffassung sind, dass die vom Zahnarzt kalkulierten Kosten zu hoch sind, können sie sich zur Beratung an ihre LKK wenden oder einen Preisvergleich durchführen. Dazu hat der Versicherte die Möglichkeit, sich bei einem anderen Zahnarzt, bei den Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen oder über das Internet eine zahnärztliche Zweitmeinung einzuholen. Will man aber ungern seinen Zahnarzt wechseln, so ist vielleicht auch ein gezieltes Gespräch mit dem Zahnarzt, gegebenenfalls unter Verwendung der Informationen aus der Zweitmeinung, hilfreich.

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