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Arzneimittel - es geht auch günstiger!
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Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Vertraglich zuzahlungsfreie Arzneitmittel (nur für LKK-Versicherte)

Versicherte der landwirtschaftlichen Krankenkasse profitieren ab dem 1. März 2010 von Rabattverträgen, die mit Herstellern von Arzneimitteln abgeschlossen wurden.

Arzneimittel werden immer teurer und kosten die Gesetzliche Krankenversicherung rund 28 Milliarden Euro pro Jahr. Hinzu kommen die Eigenanteile, die die Versicherten seit Jahren in der Apotheke leisten müssen. Zwar ist damit zu rechnen, dass Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler demnächst gesetzliche Änderungen anstößt, aber die landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKKen) wollten nicht länger warten und haben über ihren Spitzenverband Rabattverträge mit namhaften Arzneimittelherstellern abgeschlossen.

Ab 1. März 2010 werden deshalb günstigere Arzneimittel abgegeben. Zusätzlicher Nutzen für die Versicherten: die Rabatt-Arzneimittel sind zuzahlungsfrei. Nähere Informationen zum Thema Rabatt-Arzneimittel finden Sie in  LSV kompakt Februar 2010 oder nachstehend.

Vollständige Liste der Rabattpartner nach Wirkstoffen

Vollständige Liste der Arzneimittel

 

Gesetzlich zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Seit 1. Juli 2006 sind mehr als zweitausendeinhundert Präparate von der Zuzahlung befreit. Zu den zuzahlungsfreien Arzneimitteln zählen unter anderem Schmerz- und Prostatamittel, Krebsmittel, Magen-Darm-Mittel, Herz-Kreislauf-Mittel, Antidepressiva, Antibiotika und Mittel für Epileptiker und Parkinson-Patienten.

Die jeweils aktuellsten Befreiungslisten finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen unter https://www.gkv-spitzenverband.de/Befreiungsliste_Arzneimittel_Versicherte.gkvnet.

Da die Arzneimittelhersteller alle 14 Tage ihre Preise neu festlegen können, wird sich der Bestand der preisgünstigen zuzahlungsfreien Arzneimittel jedoch unter Umständen ändern. Sie sollten daher überprüfen, ob sich Ihr Arzneimittel bzw. der Wirkstoff noch oder jetzt erst auf der Liste befindet.

Zur weiteren allgemeinen Information möchten wir Sie auch auf ein Informationsblatt des Bundesministeriums für Gesundheit hinweisen.

Sie können aber auch einfach Ihren Arzt oder Apotheker fragen, welche Arzneimittel zuzahlungsbefreit sind.

Selbstverständlich können Sie sich auch an Ihre Krankenkasse mit allen Fragen rund um die zuzahlungsbefreite Arzneimittel wenden.

 

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