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Informationen zu kuk

Die Spitzenorganisationen von Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Knappschaft haben ihre Zusammenarbeit in der politischen Interessenvertretung auf Bundesebene vertraglich geregelt und die Kooperationsgemeinschaft unternehmensnaher Krankenkassen (kuk) gebildet. Die Kooperationsgemeinschaft vertritt rund ein Drittel der Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung und gehört damit zu den großen Interessenorganisationen der Krankenkassen auf Bundesebene.

Ziel des Bündnisses ist es, durch Bündelung von Kompetenz und einer modernen Netzwerkorganisation auf die gesundheitspolitische Meinungs- und Willensbildung auf Bundesebene Einfluss zu nehmen. Anknüpfend an die bereits geübte Praxis in den Gremien des GKV-Spitzenverbandes wird ein arbeitsteiliges Vorgehen für alle relevanten Themen- und Aufgabenfeldern organisiert und etabliert. Für die anstehenden Aufgaben der Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens bieten sie den politischen Entscheidungsträgern sowie den übrigen Wettbewerbspartnern konstruktive Zusammenarbeit an. Die Gesamtfederführung erfolgt im Wechsel.

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