Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltung beteiligt den Berufsstand unmittelbar an der Erfüllung staatlicher Aufgaben - so auch in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Die Organisationsstruktur der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist von zwei Prinzipien geprägt: Selbstverwaltung und Mitbestimmung.
In den Selbstverwaltungsgremien des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sind sowohl die Arbeitgeber, die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte als auch die Versicherten (Arbeitnehmer) vertreten. Somit ist ein Höchstmaß an Repräsentanz und unterschiedlichen Interessenlagen in der Selbstverwaltung sichergestellt - dies wirkt sich auf die Akzeptanz der beschlossenen Maßnahmen aus.
Selbstverwaltungsorgane des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.