Unterweisungsthemen
Der Unternehmer ist verpflichtet, alle vorgeschriebenen und erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen zu ergreifen. Er muss alle Mitarbeiter zu sicherem Arbeiten und zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften und der Betriebsanweisungen anhalten und sie über die mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefahren aufklären. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die Anweisungen zu befolgen.
Als Nachweis für erfolgte Unterweisung kann der Vordruck "Unterweisung nach VSG 1.1 § 3" benutzt werden:
Vordruck "Unterweisung nach VSG 1.1 § 3" (Word-Datei DOC 97 KB)
Sicherheit bei der Holzernte (deutsch/polnisch) (PDF-Datei 681 KB)
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Seite der LSV Mittel- und Ostdeutschland:
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