Aktuelles Mitgliedschaft / Beitrag Leistungen Prävention
Für mehr Sicherheit!
Bild Publikationen
Sie sind hier: Prävention Fachinformationen

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung hat sich zum zentralen Präventionsinstrument des betrieblichen Arbeitsschutzes entwickelt.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.08.1996 fordert, dass der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln hat, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (§ 5 Abs.1 ArbSchG).

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beraten Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsarzt.
Eine Beratung zur Gefährdungsbeurteilung kann beim Präventionsdienst angefordert werden oder anlässlich einer Betriebsbesichtigung gemeinsam mit der Aufsichtsperson des Präventionsdienstes der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft besprochen werden.

Der Präventionsdienst steht auch für zusätzliche Beratungen zur Verfügung.

Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Leitfaden:

PDF-Datei Leitfaden Gefährdungsbeurteilung

 

Word-Dokument Muster-Explosionsschutzdokument

Word-Dokument Merkblatt "Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Biogas"

pdf Gefährdungsbeurteilung Forst

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Nordrhein Westfalen
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an mailbox@nrw.lsv.de