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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Wenn Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können, hat der Unternehmer geeignete persönliche Schutzausrüstung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Durch den richtigen und konsequenten Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung werden Unfälle vermieden oder die Wirkung der Unfallfolgen stark gemindert.

Wichtige Informationen können Sie im folgenden Merkblatt nachlesen:

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