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Ziele und Aufgaben der Prävention

Die Präventionsarbeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft hat das Ziel, Leben und Gesundheit, Arbeits- und Erwerbsfähigkeit der zu betreuenden Versicherten zu schützen und zu erhalten. Dieses Ziel soll mit den nachfolgend genannten Maßnahmen erreicht werden.

Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Ziel der Unfallverhütung ist die Arbeitssicherheit aller Betriebseinrichtungen durch Vermeidung technischer Gefahrenquellen sowie Ausbau und Anbringung aller notwendigen Schutzeinrichtungen (technische Unfallverhütung). Sie erstreckt sich auf die sichere Beschaffenheit der technischen Arbeitsmittel, der Arbeitsverfahren und der Arbeitsstätten einschließlich aller Maschinen, Werkzeuge und sonstigen Einrichtungen. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Prüfung technischer Arbeitsmittel auf Arbeitssicherheit. Der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften betreibt eine gemeinsame Prüfstelle (DPLF), bei der die Hersteller, die Händler oder Importeure ihre Produkte dahingehend prüfen lassen können, ob diese den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

Ziel der Unfallverhütung ist es auch, die Entstehung von Berufskrankheiten zu verhindern. Dabei entscheidet der Präventionsdienst der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft über wirksame Maßnahmen - ggf. in Zusammenarbeit mit dem Berufskrankheitensachbearbeiter - im Einzelfall.

Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

Neben Berufskrankheiten hat die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft aufgrund des erweiterten Präventionsauftrags im SGB VII nunmehr auch sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Darunter fallen alle Gesundheitsstörungen, die durch Arbeitsbedingungen jeder Art verursacht oder mitverursacht werden können.

Psychologische Unfallverhütung

Nicht sicherheitsgerechtes Verhalten im Umgang mit der Technik und in der Tierhaltung sind häufige Unfallursachen. Hier bietet die  landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft eine Vielzahl von Schulungskursen zu sicheren Arbeitsweisen und sicherem Arbeitsverhalten an. Für  Aufklärung, Werbung und Schulung werden alle Medien eingesetzt.

Erste Hilfe

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat dafür zu sorgen,  daß in den landwirtschaftlichen Unternehmen eine wirksame Erste Hilfe durch den Unternehmer sichergestellt ist.

Präventionsdienst

Die Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz werden durch fachlich besonders ausgebildete Aufsichtspersonen (Technische Aufsichtsbeamte/Betriebsrevisoren) durchgeführt, die  berechtigt sind, die Betriebsstätten zu betreten. Sie wirken insbesondere auf sichere Arbeitsweisen und sichere Arbeitsverfahren hin. Im Vordergrund steht die Beratung der Verantwortlichen in den Betrieben. Sie überwachen die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Im Einzelfall kann angeordnet werden, welche Maßnahmen Unternehmer oder Versicherte hinsichtlich der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erlassenen Unfallverhütungsvorschriften oder zur Abwendung besonderer Unfall- und Gesundheitsgefahren zu treffen haben. Dabei wird stets eine enge Zusammenarbeit mit dem landwirtschaftlichen Unternehmer und seinen Mitarbeitern angestrebt.

Pflichten der Versicherten im Rahmen der Prävention

Der Unternehmer ist verpflichtet, alle vorgeschriebenen und erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen zu ergreifen. Er muß alle Mitarbeiter zu sicherem Arbeiten und zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften und der Betriebsanweisungen anhalten und sie über die mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefahren aufklären. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die Anweisungen zu befolgen.

Verstoßen Unternehmer oder andere Versicherte vorsätzlich oder fahrlässig gegen Unfallverhütungsvorschriften, so kann die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft eine Geldbuße bis zu 10.000 EUR festsetzen. Dasselbe gilt bei Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Anordnungen des Präventionsdienstes.

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