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Verträge der LKK zu besonderen Versorgungsformen

Neben der herkömmlichen ärztlichen Versorgung, der sogenannten Standardversorgung, bietet die Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW Versorgungsformen an, die besondere Krankheitsbilder berücksichtigen und die in zusätzlichen, d. h. in besonderen Versorgungsverträgen geregelt sind.

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