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Leistungen für Hinterbliebene
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Leistungen der LBG

Stirbt ein Versicherter, so stellt sich für die hinterbliebenen Familienangehörigen die Frage, wie es in Zukunft weiter gehen soll. Auch bei einem solch traurigen Anlass sieht die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) und die landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) Leistungen für die Hinterbliebenen vor.

Zu den Leistungen der LBG informieren wir Sie in der linken Navigation.

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