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Vorzeitige Altersrente für ehemalige Landwirte (Unternehmer und Ehegatten)

Ehemalige Landwirte können auf Antrag die Altersrente bis zu 10 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn der Ehegatte bereits Anspruch auf eine Regelaltersrente oder eine vorzeitige Altersrente an langjährig Versicherte hat oder gehabt hat. Die übrigen Leistungsvoraussetzungen entsprechen denen der Regelaltersgrenze (siehe unter "Regelaltersrente für ehemalige Landwirte"). Hinsichtlich der Abgabevoraussetzung ist zu beachten, dass eine Betriebsabgabe an den Ehegatten nicht möglich ist, da dieser bereits selbst einen Altersrentenanspruch haben muss.

Für die Ermittlung des Zeitpunktes, ab dem eine vorzeitige Altersrente beansprucht werden kann, sind die in der Tabelle aufgeführten Regelaltersgrenzen zugrunde zu legen. 

maßgebende Regelaltersgrenze
Geburtsjahrgänge/
Geburtsmonate
Jahre Monate
vor 1957 65 0
1957    
Januar 65 1
Februar 65 2
März 65 3
April 65 4
Mai 65 5
Juni 65 6
Juli 65 7
August 65 8
September 65 9
Oktober 65 10
November und
Dezember
65

11

1958 66 0
1959 66 2
1960 66 4
1961 66 6
1962 66 8
1963 66 10

Wenn ab 2012 die Regelaltersgrenze für die Geburtsjahrgänge ab 1947 schrittweise bis zum 67. Lebensjahr angehoben wird, wird zusätzlich eine "vorzeitige Altersrente an langjährig Versicherte" zur Verfügung stehen. Sie kann frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn das Unternehmen der Landwirtschaft abgegeben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Auf einen gleichzeitigen Rentenanspruch des Ehegatten wird es bei dieser Form der vorzeitigen Rente nicht ankommen; nähere Informationen erteilt die Alterskasse.

Hinweis:
Bei einem vozeitigen Rentenbeginn sind Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf zu nehmen!

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