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Altersrente für ehemalige Landwirte (Unternehmer und Ehegatten)

Ehemalige Landwirte erhalten auf Antrag eine Regelaltersrente,

wenn sie:

  • die Regelaltersgrenze erreicht haben,
  • die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und
  • das Unternehmen der Landwirtschaft abgegeben

haben.

Das "Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)" ist am 30. April 2007 verkündet worden. Die Anhebung der Regelaltersgrenze wird schrittweise nach Geburtsjahrgängen erfolgen. Wer vor dem Jahr 1947 geboren ist, ist von der Anhebung nicht betroffen. Für Versicherte, die im Jahr 1947 geboren sind, beträgt die Regelaltersgrenze 65 Jahre und einen Monat. Für jeden weiteren Jahrgang bis einschließlich 1958 erhöht sich die Regelaltersgrenze um einen Monat. Wer also im Jahr 1958 geboren ist, kann die Altersrente erst ab Vollendung des 66. Lebensjahres beanspruchen. Für die nach 1958 Geborenen steigt die Regelaltersgrenze um zwei Monate je Jahrgang, so dass erstmals für die im Jahr 1964 Geborenen die neue Regelaltersgrenze von 67 gilt; vgl. folgende Tabelle.

maßgebende Regelaltersgrenze
Geburtsjahrgänge Jahre Monate
vor 1947 65 0
1947 65 1
1948 65 2
1949 65 3
1950 65 4
1951 65 5
1952 65 6
1953 65 7
1954 65 8
1955 65 9
1956 65 10
1957 65 11
1958 66 0
1959 66 2
1960 66 4
1961 66 6
1962 66 8
1963 66 10
ab 1964 67 0

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