Betriebs- und Haushaltshilfe
Die Betriebs- und Haushaltshilfe ist in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung eine der wichtigsten Sozialleistungen. Mit dieser Leistung soll es versicherten Unternehmern ermöglicht werden, ihr Unternehmen nach Eintritt eines Versicherungsfalles weiterzuführen. Betriebshilfe erhalten Versicherte während stationärer Behandlung, wenn ihnen die Weiterführung des Unternehmens nicht möglich ist und im Unternehmen Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige nicht ständig beschäftigt werden.
Betriebs- und Haushaltshilfe wird durch Einsatz einer Ersatzkraft oder Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte betriebsfremde Ersatzkraft in angemessener Höhe gewährt. Die Versicherten haben sich angemessen (mindestens 10 Euro pro Tag) an den entstehenden Kosten zu beteiligen.
Voraussetzung für die Gewährung von Betriebs- und Haushaltshilfe ist, dass vor Einsatzbeginn ein entsprechender Antrag gestellt wird.