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Gemeinsamer Internet-Auftritt aller Krankenkassen/-verbände in NRW zum Thema Selbsthilfeförderung
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Selbsthilfeförderung

Unter der Adresse www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/ finden sich ab sofort alle Informationen über die Förderung der Selbsthilfe auf Landesebene, der Kontaktstellenförderung und der Förderung von örtlichen Selbsthilfegruppen. Beispielweise können Mitglieder von örtlichen Selbsthilfegruppen nun auf der Internet-Seite die Postleitzahl ihrer Stadt eingeben und sie erhalten eine Liste mit Ansprechpartnern aller Krankenkassen vor Ort.

Die Homepage enthält auch die Antragsformulare, außerdem wird regelmäßig über laufende Förderverfahren informiert und darüber, wohin welche Fördergelder geflossen sind.

Die gesetzlichen Krankenkassen in NRW möchten mit dem Internetauftritt die Transparenz über die Selbsthilfeförderung in NRW noch weiter erhöhen.

Seit einer Neuregelung des § 20c SGB V wird die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in zwei parallelen Fördersträngen organisiert. Mit der kassenartenübergreifenden (Pauschalförderung) Selbsthilfeförderung werden die Grundkosten (Miete, Porto usw.) einer Selbsthilfegruppe unterstützt und über die krankenkassenindividuelle (Projektförderung) Selbsthilfeförderung können besondere Aktivitäten (Seminare, Werbemaßnahmen usw.) beantragt werden.

Die Krankenkassen/-verbände in NRW sind:

AOK Rheinland/Hamburg, AOK NordWest, BKK-Landesverband NORDWEST, Knappschaft, Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, vdek NRW und die Vereinigte IKK.

    
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