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Mitgliedschaft / Beitrag

Während die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) hauptsächlich die Risiken eines Arbeitsunfalls abdeckt, dient die Alterssicherung für Landwirte sowie die Landwirtschaftliche Kranken- und Pflegeversicherung im wesentlichen der sozialen Absicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer, seines Ehegatten und eventuell mitarbeitenden Familienangehörigen im Krankheitsfall (Erkrankung), bei Pflegebedürftigkeit (Pflegefall) sowie im Alter (Alterssicherung).

Die Mitgliedschaft und Beitragshöhe zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) sind von der Art des jeweiligen Unternehmens abhängig. Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK), die Krankenkasse (LKK) und die Pflegekasse (LPK) sind auf land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige (Mifas) zugeschnitten.

Eine Zugehörigkeit zu allen vier Zweigen der Sozialversicherung kann demnach bestehen, muss es aber nicht.

Die landwirtschaftlichen Betriebe werden für alle Versicherungszweige zentral in einem "Gemeinsamen Kataster" verwaltet. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Verwaltungskosten und der Aufwand für die Unternehmer möglichst gering gehalten werden können.

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