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Freiwillige Versicherung
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Freiwillig Versicherte

Die Beiträge der freiwilligen Mitglieder werden nach Beitragsklassen festgesetzt.

Für die Zuordnung in die Beitragsklasse werden alle Einnahmen und Geldmittel herangezogen, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte ohne Rücksicht auf ihre steuerrechtliche Behandlung.

Für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, sind für den Monat Einnahmen in Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Krankenversicherung zugrunde zu legen (Jahr 2012 mtl. = 3.825,00 EUR); bei Nachweis niedrigerer Einnahmen (z. B. durch Vorlage der/des Einkommensteuererklärung/-bescheides) jedoch mindestens 75 v. H. der monatlichen Bezugsgröße (Jahr 2012 mtl. = 1.968,75 EUR); bei einem Anspruch auf Existenzgründerzuschuss im Jahr 2012 mtl. mindestens = 1.312,50 EUR.

Die beitragspflichtigen Einnahmen des freiwilligen Mitgliedes werden mit Wirkung vom 1. Januar eines Jahres für dieses Kalenderjahr nach den Verhältnissen am 01.10. des Vorjahres neu festgestellt. Änderungen der beitragspflichtigen Einnahmen wirken sich somit grundsätzlich erst am 01.01. des kommenden Kalenderjahres aus.

Die Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung können Sie unter dem Stichwort Erläuterungen zur Pflegeversicherung "Beiträge" entnehmen.

Beitragseinstufung für freiwillig Versicherte am 01.01.2012

Beitragsbemessungsgrenze ab 01.01.2012: 3.825,00 EUR

Beitrags-
klasse

monatliche Einnahmen
in EUR

Monatsbeiträge EUR

KV

PV
Eltern

PV
Kinderlose

1

bis 898,88

83,00

17,06

19,25

2

bis 1.061,44

90,00

19,11

21,56

3

bis 1.224,00

105,00

22,28

25,14

4

bis 1.386,56

120,00

25,45

28,72

5

bis 1.549,13

135,00

28,62

32,29

6

bis 1.711,69

150,00

31,79

35,87

7

bis 1.874,25

165,00

34,96

39,45

8

bis 2.036,81

180,00

38,13

43,02

9

bis 2.199,38

195,00

41,30

46,60

10

bis 2.361,94

210,00

44,47

50,17

11

bis 2.524,50

225,00

47,64

53,75

12

bis 2.687,06

240,00

50,81

57,33

13

bis 2.849,63

255,00

53,98

60,90

14

bis 3.012,19

270,00

57,15

64,48

15

bis 3.174,75

285,00

60,32

68,06

16

bis 3.337,31

300,00

63,49

71,63

17

bis 3.499,88

315,00

66,66

75,21

18

bis 3.662,44

330,00

69,83

78,79

19

bis 3.824,62

345,00

73,00

82,36

20

über 3.824,62

353,00

74,59

84,15

20

mit Krankengeld

370,00

74,59

84,15

Für freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld beträgt der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung 370,00 EUR.

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